Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HR4GREEN GmbH

1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produktverkäufe der HR4Green GmbH und für sämtliche Verträge der HR4Green GmbH mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der HR4Green GmbH angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
1.2 Soweit Beratungs- und Verkaufsverträge der HR4Green GmbH Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
2.1 Um der HR4Green GmbH die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die HR4Green GmbH zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Die HR4Green Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das jeweilige Projekt sein kann. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt mitarbeiten wie folgt:
2.2 Die HR4Green GmbH wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
2.3 Von der HR4Green GmbH etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der HR4Green GmbH unverzüglich mitgeteilt.
3 Vertraulichkeit
3.1 Die Auftragsabwicklung bei der HR4Green GmbH erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die gespeicherten Daten oder Informationen werden, gleich welcher Art, über Teilnehmer und / oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden streng vertraulich behandelt. Ferner wird die HR4Green GmbH alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Kundenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit diese Information nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge beim Kunden, die HR4Green GmbH anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG (neu)).
3.2 Die HR4Green GmbH steht dafür ein, dass sie ihren Mitarbeitern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen in Ziffer 3.1 entsprechen.
4 Datensicherung des Kunden
Wenn die von der HR4Green GmbH übernommenen Aufgaben Arbeiten von HR4Green Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).
5 Zahlungsbedingungen
Die geleisteten Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei der HR4Green GmbH geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein.
6 Reisekosten und Spesen
6.1

Reisekosten und Spesen sind nicht im Angebotsbetrag enthalten, werden gesondert in Rechnung gestellt und gemäß nachfolgender Aufstellung abgerechnet:

  • bei Fahrten mit dem PKW: 0,38 EUR je gefahrenem Kilometer ab dem 21. Kilometer, bis 20. Kilometer: 0,30 EUR)
  • bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: nach den aktuellen Preisangaben, 1. Klasse mit BahnCard 50 oder 2. Klasse
  • bei Fahrten mit sonstigen Verkehrsmitteln (z.B. Taxi, Mietwagen, etc.): nach Beleg
  • bei Flugreisen: nach Beleg, Economy Class
  • Verpflegungsmehraufwände: gemäß der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung
  • Übernachtungen: nach Beleg, innerhalb Deutschlands bis max. 150 EUR je Nacht
6.2

Abweichende Regelungen für Reisen innerhalb Europas, außerhalb der DACH-Regionen und Spesen sind nicht im Angebotsbetrag enthalten, werden gesondert in Rechnung gestellt und gemäß nachfolgender Aufstellung abgerechnet:

  • Reisezeiten werden pauschal mit 0,5 Beratertagen in Rechnung gestellt
6.3

Abweichende Regelungen für Reisen außerhalb Europas

  • Reisezeiten werden pauschal mit 1,5 Beratertagen in Rechnung gestellt
  • bei Flugreisen: nach Beleg, Business Class
6.4

Die HR4GREEN GmbH vermeidet nach Möglichkeit verkehrsbedingte CO2-Emissionen oder reduziert diese bestmöglich. Reisen mit dem Zug wird der Vorrang gewährt, Flugreisen werden möglichst vermieden. Nicht vermeidbarer CO2-Ausstoß wird kompensiert.

7 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
7.1 Die HR4Green GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der HR4Green GmbH richtet sich in Fällen einer vorzeitigen Kündigung nach den Ziffern 7.2 und 7.3.
7.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der HR4Green GmbH zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an die HR4Green GmbH. Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils allgemein geltenden Tagessätze, sowie die geltenden Verkaufspreise der im Projekt eingesetzten Produkte. Mehr als den für das gekündigte Projekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf die HR4Green GmbH nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt Ziffer 7.3 für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend.
7.3 Werden vom Kunden gebuchte Beratungs- und Trainingstermine weniger als drei Wochen vor dem geplanten Termin storniert, so sind folgende Honorare fällig:
bei Stornierung weniger als 1 Woche vor dem geplanten Termin: 100 % des Honorars
bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Termin: 50 % des Honorars
bei Stornierung weniger als 3 Wochen vor dem geplanten Termin: 25 % des Honorars
7.4 Eine Vergütung der HR4Green GmbH für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als der HR4Green GmbH hierdurch Aufwendungen erspart wurden und / oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Vergütungen erzielt hat.
7.5 Die Bestimmungen der Ziffern 7.1 bis 7.4 sind entsprechend anzuwenden, wenn die HR4Green GmbH den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.
8 Annullierung durch die HR4Green GmbH
Bei Ausfall der vereinbarten Maßnahmen durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (insbesondere auch Pandemien), vereinbaren beide Parteien einen anderen Termin und / oder Veranstaltungsort und / oder geeigneten Berater. Sollte die HR4Green GmbH keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden dem Kunden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. beauftragte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9 Gewährleistung, Haftung
9.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von der HR4Green GmbH erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziffer 2 dieser AGB nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der HR4Green GmbH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die HR4Green GmbH übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten gemäß Ziffer 4 dieser AGB beruhen.
9.2 Für Schäden des Kunden haftet die HR4Green GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die HR4Green GmbH bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die HR4Green GmbH für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluss (§ 311 BGB) oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der HR4Green GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
9.3 Alle Dienstleistungen, Materialien und Online-Produkte werden nach derzeitig aktuellem Wissensstand durchgeführt bzw. erstellt. Für die Verwendung der erbrachten Leistungen übernimmt die HR4Green GmbH keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die Personalauswahl und -beurteilung. Hier kann die HR4Green GmbH nur sachgerechtes Vorgehen gewährleisten. Eine Haftung der HR4Green GmbH dafür, dass ein von ihr ausgewählter und empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
9.4 Die Haftung von der HR4Green GmbH beschränkt sich auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal € 50.000 pro Schadensfall.
9.5 Die Beschränkungen in Ziffern 9.2 und 9.4 gelten nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften eines von der HR4Green GmbH zu erstellenden Werkes oder der Übernahme einer Garantie seitens der HR4Green GmbH beruhen.
9.6 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die HR4Green GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit seitens der HR4Green GmbH.
10 Urheberrechte und Copyright
10.1 Jeder an die HR4Green GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Konzepte, Umsetzungen und entwickelte Software unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG und § 4 UrhG erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.
10.2 Das Copyright aller von der HR4Green GmbH entwickelten Materialien und Onlineprodukte liegt ausschließlich bei der HR4Green GmbH. Die unautorisierte (ohne schriftliche Einwilligung der HR4Green GmbH) Reproduktion aller Materialien und Onlineprodukte ganz oder in Auszügen stellt eine Verletzung des Copyrights dar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe, Weitergabe an Dritte, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
10.3 Die HR4Green GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen und das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt auf die mit HR4Green vereinbarten Leistungszeitraum. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
10.4 Der Kunde wird weder an Aufzeichnungen, Mustern, Zeichnungen, Modellen und/oder Layouts, die auf die HR4Green GmbH zurückzuführen sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte geltend machen, noch für sich oder Dritte Gegenstände herstellen oder herstellen lassen, in denen oder bei deren Herstellung Informationen und/oder Kenntnisse der HR4Green GmbH direkt oder indirekt verwendet werden; auch wird der Kunde keine von der HR4Green GmbH direkt oder indirekt zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Muster, Unterlagen, Informationen und/oder Kenntnisse für die Erlangung von Schutz- und/oder Urheberrechten verwenden. Die Überlassung der vertraulichen Informationen begründet keine Vorbenutzungsrechte.
10.5 Die HR4Green GmbH ist berechtigt, von ihr erstellte Entwürfe, Designs oder Layouts für den Kunden auch nach Einräumung der Nutzungsrechte an den Kunden ohne gesondertes Einverständnis als Referenz anzuführen und zu Präsentationszwecken zu nutzen.
10.6 Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Kunden oder seiner sonstigen Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
10.7 Im Übrigen gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.
11 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
11.2 Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der HR4Green GmbH gilt nur deutsches Recht.
11.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der HR4Green GmbH keine Wirkung, selbst wenn die HR4Green GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Berater von HR4Green sind von Rechtsexperten zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zu dessen Auswirkungen auf die HR-Praxis informiert worden.
13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Leistungen der HR4Green GmbH und Zahlungen an die Gesellschaft ist deren Sitz Köln.
13.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die HR4Green GmbH ist Köln.
14.5 Für Klagen der HR4Green GmbH gegen Kunden ist Köln gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt die HR4Green GmbH aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann die HR4Green GmbH abweichend von Ziffer 11.2 das Gericht des Erfüllungsortes oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nicht-kaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
14 Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge
14.1 Die Regelungen in Ziffer 14 gelten neben den Ziffern 2 bis 13 für Beratungsangebote und -verträge der HR4Green GmbH über die Erstellung von Analysen, Berichten, Gutachten, Tests, Studien und ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung der HR4Green GmbH gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung des Werkes abhängig ist. Die Bestimmungen der Ziffer 14 gelten neben den Ziffern 2 bis 13 ferner für entsprechende Teilleistungen der HR4Green GmbH, wenn diese in dem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen der HR4Green GmbH abgegrenzt sind, z.B. bei stufenweisem oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen.
14.2 Die HR4Green GmbH legt dem Kunden das vertragsgemäß hergestellte Werk vor. Nimmt der Kunde das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Kunde diese Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt als Abnahme.
14.3 Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung der HR4Green GmbH an den Kunden über die Vollendung des Werkes.
14.4 Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen der HR4Green GmbH innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- oder Präsentationstermine vereinbart werden.
14.5 Etwaige Mängel des Werkes und Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften des Werkes sind der HR4Green GmbH unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
14.6 Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur kostenlose Nacherfüllung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Frist nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Minderung oder eine Rückabwicklung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
14.7 Die Verjährungsfrist für Werkleistungen (Begriffsbestimmung in Ziffer 14.1) der HR4Green GmbH richtet sich nach § 634a BGB und beginnt, abweichend von Ziffer 9.6, mit der Abnahme des Werks.

14.8

 

Im Übrigen bleiben die Regelungen in Ziffer 9.6 unberührt.

Stand: 22.03.2022